Restwasser

Grundsätzlich kann es auch bei Hauptabläufen ohne Anstauelement dazu kommen, dass um den Ablauf Restwasser auf dem Dach verbleibt. Gemäß Flachdachrichtlinie Punkt 2.2 (5) kann Pfützenbildung auf Flachdächern vorkommen. Dies ist nicht als Mangel anzusehen.

Mögliche Ursachen

Durch geeignete Maßnahmen kann Pfützenbildung bauseits reduziert werden. Pfützenbildung um Hauptabläufe kann insbesondere folgende Ursachen haben:

- Kein oder zu geringes Gefälle zum Hauptablauf.
- Verschmutzung um den Hauptablauf.
- Ablaufrohr bei Attikaabläufen mit Gegengefälle verlegt.
- Aufbauende, nicht eingelassene Flanschkonstruktion (z.B. Losflansch).

Eine verbesserte Wasserableitung insbesondere in Kehlen zwischen Gefälleflächen kann z.B. durch Dränschichten, eine zusätzliche Gefälleschicht, eine Gefälledämmschicht („Schweinerücken“) oder Neigung der Tragkonstruktion erreicht werden.

DIN 18531-1

- DIN 18531-1 6.3.1 Bei Dächern bis 5% Gefälle ist Pfützenbildung möglich. Ein Gefälle in Kehlen von 1% entspricht der Anwendungsklasse K2.